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Schnitt

Der Schnitt ist die Zeichnung eines Gebäudes, bei der innenliegende Bauteile sichtbar gemacht werden, die von außen sonst nicht erkennbar, gleichwohl für die Beurteilung der statischen und brandschutztechnischen Bauwerksanforderungen erforderlich sind.

Aus den Schnitten muss insbesondere ersichtlich sein

  1. die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens bezogen auf das aktuelle amtliche Höhenbezugssystem,
  2. der Anschnitt der vorhandenen und der geplanten Höhenlage der Geländeoberfläche bezogen auf das aktuelle amtliche Höhenbezugssystem sowie Aufschüttungen und Abgrabungen,
  3. die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel mit rechnerischem Nachweis,
  4. die lichten Raumhöhen,
  5. die Höhen der Firste über der Geländeoberfläche, die Dachneigungen sowie das Maß H je Außenwand in dem zur Bestimmung der Abstandflächen erforderlichen Umfang

Rechtsgrundlage § 4 Absatz 3 BauPrüfVO