Direkt zum Inhalt

Staffelgeschoss

Den Begriff des „Staffelgeschosses“ gibt es in der Bauordnung NRW 2018 nicht mehr. Ein Staffelgeschoss war immer das oberste Geschoss, von seiner Grundfläche her kleiner als die darunterliegenden Geschosse und sprang gegenüber diesen zurück. 

Vgl. Vollgeschoss