Direkt zum Inhalt

Teilung (von Grundstücken)

Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut ist, so ist  ggf. eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich. Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte „Negativbescheinigung“ erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

Notwendige Unterlagen:

  1. Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
  2. Amtlicher Lageplan

§ 7 BauO NRW 2018