Teilung (von Grundstücken)
Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut ist, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, so ist ggf. eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich. Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte „Negativbescheinigung“ erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.
§§ 7 BauO NRW 2018; 17 BauprüfVO NRW