Fördervoraussetzungen und Förderverfahren
Die Voraussetzungen und Verfahren ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW 2024). Für die Bewilligung der Förderungsanträge sind die örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen) zuständig.
Beratungspflicht für große Wohnprojekte
Sie planen ein großes Projekt mit mehr als 70 öffentlich geförderten Wohneinheiten? In diesem Falle müssen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beratung und Qualifizierung vorlegen. Dies betrifft sowohl neue Wohneinheiten als auch die Modernisierung bestehender Wohnräume. Bei kleineren Projekten mit bis zu 70 öffentlich geförderten Wohneinheiten liegt die Entscheidung über eine Konsultation des Ministeriums bei der Bewilligungsbehörde. Abweichend ist bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende Nummer 5.7 FRL öff Wohnen NRW 2024 zu beachten.
Auszahlung der Fördermittel
Nach Bewilligung der Förderanträge durch die örtlichen Bewilligungsbehörden erfolgt die Förderung durch zinsgünstige Darlehen der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, inklusive attraktiver Tilgungsnachlässe oder durch die Gewährung von Festbetrags-Zuschüssen, die durch die NRW.BANK ausgezahlt werden.