Beispiele für Baulasten
Einige Beispiele zeigen, wie Baulasten genutzt werden können, um baurechtliche Anforderungen zu erfüllen und eine ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Hier sind einige gängige Beispiele für Baulasten:
Abstandsflächenbaulast: Diese Baulast wird erforderlich, wenn ein Bauvorhaben eine Abstandsfläche auslöst, diese jedoch nicht auf dem Baugrundstück selbst eingehalten werden kann (Gleiches gilt für nachträgliche Grenzänderungen / Teilungen des Grundstücks). Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, Abstandsflächen ganz oder teilweise auch auf private Nachbarparzellen zu „legen“, wenn dies durch Baulast öffentlich-rechtlich gesichert wird. Voraussetzung ist, dass auf dem Nachbargrundstück auch unter Berücksichtigung der dort bereits bestehenden oder genehmigten baulichen Anlagen ausreichend Raum für eine „zusätzliche“ Abstandsfläche verbleibt. Die Möglichkeit, im Bereich der Baulastfläche bauliche Anlagen zu errichten, die auch innerhalb von Abstandsflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandsflächen zulässig sind – z.B. Grenzgaragen und Abstellräume (im Einzelnen s. hierzu § 6 Absatz 8 BauO NRW 2018 ) bleibt hiervon unberührt.
Erschließungsbaulast: Diese Baulast kommt zum Tragen, wenn ein Grundstück über das Nachbargrundstück erschlossen wird. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Nachbargrundstücks verpflichtet sich, die Nutzung eines Weges oder Zufahrtsstraße zu dulden, um die Erschließung des hinterliegenden Grundstücks sicherzustellen.
Stellplatzbaulast: Diese Baulast wird eingetragen, wenn auf einem Grundstück nicht genügend Stellplätze für Fahrzeuge bereitgestellt werden können. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines anderen Grundstücks erklärt sich bereit, die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück bereitzustellen.