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Entwurfsverfassende

Der Entwurfsverfassende ist nach der Landesbauordnung derjenige, der für ein Bauvorhaben den Entwurf mit den zugehörigen Planungsunterlagen anfertigt oder unter seiner Leitung anfertigen lässt sowie dafür sorgt, dass geeignete Fachplaner herangezogen werden und dass deren Fachentwürfe auf den Entwurf für ein Bauvorhaben abgestimmt sind. Er bereitet das Vorhaben in seiner Gesamtheit vor und ihm obliegt als Hauptverantwortlicher die Koordination der Fachentwürfe.

Grundsätzlich kommen Architektinnen, Architekten, Bauingenieurinnen oder Bauingenieure als Entwurfsverfassende in Frage.

Für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben sowie bei der Beseitigung von Anlagen hat die Bauherrschaft Entwurfsverfassende zu beauftragten, soweit sie nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen geeignet ist.

Für bestimmte Bauvorhaben zur Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen Entwurfsverfassende zusätzlich eine Bauvorlageberechtigung nachweisen (vgl. Bauvorlageberechtigung)

Rechtsgrundlagen §§ 54, 67 BauO NRW 2018