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Anträge

Muss ich einen Antrag stellen?

Viele gängige Bauvorhaben sind verfahrensfrei – vielleicht auch Ihres. Mit unserem Planungstool finden Sie schnell heraus, was für Ihr Projekt erforderlich ist, und erhalten wertvolle Tipps zur Antragstellung.

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(10 Ergebnisse)

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    Baugenehmigungsverfahren

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

    Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

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    Qualifizierung für bauverwandte Berufe

    Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz

    Prüfingenieure (PI) für Baustatik bzw. Brandschutz sind spezialisierte Ingenieure mit hoheitlichen Aufgaben. Sie können von Bauaufsichtsbehörden beauftragt werden, um die Standsicherheitsnachweise und den Schallschutz (PI Baustatik) sowie den Brandschutz inkl. der Zulassung von Abweichungen (PI Brandschutz) zu prüfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

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    Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

    Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. 

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    Antrag auf Eintragung oder Löschung von Baulasten

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Wenn Sie eine Baulast eintragen oder löschen lassen möchten, ist ein formeller Antrag erforderlich. Diese Seite bietet Ihnen  wichtige Informationen rund um den Antragsprozess in Nordrhein-Westfalen. 

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    Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen

    Ob ein Antrag zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert. Hier erfahren Sie mehr. 

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    Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung

    Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ermöglicht es Ihnen, diesen Prozess in Gang zu setzen und die erforderlichen Schritte zur Teilung Ihres Grundstücks rechtlich abzusichern.  

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    Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen

    Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Anzeige ordnungsgemäß zu erstatten. 

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    Baugenehmigungsverfahren

    Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten: Antrag (§ 65 BauO NRW 2018)

    Das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 wird durchgeführt bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die große Sonderbauten sind. 

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    Antrag auf Genehmigung von Werbeanlagen

    Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in bestimmten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung, Anbringung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern.

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    Baugenehmigungsverfahren

    Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen

    Ob gebogene Brandschutzverglasung oder ultrahochfester Beton, was nicht über Technische Baubestimmungen oder allgemeine Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweise geregelt ist, bedarf einer vorhabenbezogenen Einzelfallentscheidung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Für Bauprodukte werden dafür Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. für Bauarten vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBg) erteilt.