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Ein weiterer Stein wird auf eine kleine Steinmauer gelegt.

Mauern bauen in Nordrhein-Westfalen

Sie möchten Ihr Grundstück mit einer Mauer oder einem Zaun von anderen Grundstücken abgrenzen? Damit Sie gut vorbereitet und abgesichert in Ihr Bauvorhaben starten können, geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche und bautechnische Aspekte. 

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Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren
Bauleitplanung

Sie möchten Ihr Grundstück mit einer Mauer, einem Zaun oder einer Hecke umgeben? 


Die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen (Zäune und Gitter) sowie deren Bestückung mit Solaranlagen im Innenbereich sind bis zu einer Höhe von zwei Metern genehmigungsfrei, darüber hinaus bedarf es einer (Bau-)Genehmigung. Im Außenbereich gelten besondere Vorschriften. In Bebauungsplänen können Art und Maß von Hecken und Einfriedigungen weitergehend geregelt sein. Zu beachten sind auch die entsprechenden Regelungen des Nachbarrechtsgesetz NRW. 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Einfriedung beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, z.B. örtliche Bauvorschriften, wie Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen. Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben gilt es öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Zudem gibt es bei einigen Vorhaben weitere Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen (z. B. denkmalrechtliche Genehmigungen, weitere Ausnahmen und Befreiungen, beispielsweise nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder Landschaftsrecht). Im Außenbereich ist ein solches Vorhaben nur im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen zulässig und bedarf der Baugenehmigung. 

 

Die Freistellungsgrenze von Mauern einschließlich Stützmauen und Einfriedungen beläuft sich auf eine Höhe von 2,0 m. Gemessen wird die Höhe von der Geländeoberfläche auf dem Grundstück am Standort der Einfriedung. Die Höhe darf an keiner Stelle im Verlauf der Einfriedung überschritten werden, auch dann nicht, wenn eine Senke überbaut werden soll.  

 

Bei Überschreitung der Höhe von 2,0 m wird eine Baugenehmigung erforderlich. 

Standort (Zulässigkeit des Standortes auf dem Grundstück)

 

Folgende Aspekte sind für die Zulässigkeit des Standorts entscheidend: 

  • Bebauungsplan: Gibt es für den ausgewählten Standort einen Bebauungsplan, enthält dieser ggf. Informationen darüber, ob das Errichten einer Mauer oder eines Zaunes an der gewünschten Stelle zulässig ist. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind zwingend einzuhalten. In Bebauungsplänen können z. B. Vorgaben gemacht werden, in welchen Bereichen und in welcher Bauart das Grundstück eingefriedet werden darf. Sofern Festsetzungen nicht eingehalten werden können, kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Dieser muss die erforderlichen Bauvorlagen nach der BauPrüfVO enthalten und hinreichend bestimmt sein, d. h. es muss das geplante Vorhaben ersichtlich sein. Digitalisierte Bebauungspläne finden sich in der Regel auf der Internetseite der entsprechenden Kommune und/oder über entsprechende Geoportale.  
  • Umgebungsbebauung: Liegt das geplante Vorhaben außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes, ist unter Umständen die Umgebungsbebauung zu berücksichtigen.  
  • Abstandsflächen: Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauO NRW 2018 lösen Einfriedungen, also Mauern oder Zäune bis zu einer Höhe von 2 m über der Geländeoberfläche keine Abstandsflächen aus.  
  • Sonstige örtliche Bauvorschriften: z. B. örtliche Gestaltungssatzungen der Gemeinde. 
  • Außenbereich: Wenn Ihr Vorhaben im Außenbereich verwirklicht werden soll, ist es nur im Einzelfall unter engen Voraussetzungen zulässig. Eine Liste aller zulässigen Vorhaben enthält der § 35 BauGB. Sonstige Vorhaben können nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 
  • Besondere Standorte:  Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, und weitere besondere Standorte erfordern unter Umständen spezielle Genehmigungen oder Einschränkungen. 

Finden Sie heraus, ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist:

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