Flächennutzungsplan: Das gesamträumliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde
In einem Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.
Darstellungen in einem Flächennutzungsplan
§ 5 Absatz 2 Baugesetzbuch führt auf, was in einem Flächennutzungsplan insbesondere dargestellt werden kann. Hierzu zählen beispielsweise:
- Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen)
- Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Schulen, Kirchen)
- Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Schienen)
- Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Abfalldeponien)
- Wasserflächen (z.B. stehende und fließende Gewässer, Überschwemmungsgebiete)
- Aufschüttungen und Abgrabungen (z. B. Steinbruch)
- Landwirtschaft und Wald (z. B. Ackerflächen)
- Grünflächen
Die vorgenannten möglichen Darstellungen sind nicht abschließend. Die Gemeinde kann auch andere Darstellungen treffen, solange sie sich an den thematischen Rahmen des Flächennutzungsplans hält.